EuGH zur Einheitlichkeit der Leistung bei Vermietung von Grundstücken und Maschinen
EuGH zur Einheitlichkeit der Leistung bei Vermietung von Grundstücken und Maschinen Ein aktuelles EuGH-Urteil vom 4. Mai 2023, C-516/21, Y befasst sich mit der Auslegung von Art 135 Abs 1 lit l sowie Art 135 Abs 2 Satz 1 lit c der MwSt-RL. Es erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt X (Deutschland) und Y über die Mehrwertsteuerpflicht eines Umsatzes aus der Überlassung von Einrichtungen und Maschinen im Rahmen der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes. Y vermietete von 2010 bis 2014 im Rahmen eines Pachtvertrags einen Putenaufzuchtstall mit dauerhaft installierten Einrichtungen und Maschinen. Zu diesen Einrichtungen und Maschinen gehörten unter anderem eine