EuGH zur Vorsteuerberichtigung bei der Zerstörung von Gegenständen
EuGH zur Vorsteuerberichtigung bei der Zerstörung von Gegenständen Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C‑127/12 vom 4. Mai 2023 betrifft die Auslegung von Art 185 der MwSt-RL. Demnach hat eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs insbesondere dann zu erfolgen, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwertsteuererklärung geändert haben (Abs 1). Die Berichtigung unterbleibt jedoch unter anderem in ordnungsgemäß nachgewiesenen oder belegten Fällen von Zerstörung, Verlust oder Diebstahl (Abs 2). Die Entscheidung des EuGH wurde im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der „Balgarska telekomunikatsionna kompania“ EAD (BTK) und der bulgarischen Finanzverwaltung erlassen. Der Streit betraf