Aktuelle und anstehende Gesetzesvorhaben auf EU-Ebene

Die EU ist derzeit äußerst produktiv, was neue Gesetzesvorhaben betrifft. Diese sind üblicherweise mit zusätzlichen Verpflichtungen für Unternehmen betroffen oder machen Umstellungen erforderlich. Hier ein Überblick über die aktuellen Gesetzesvorhaben:

DAC7 (Directive on Administrative Cooperation)

  • Seit 1.1.2023 in Kraft.
  • Insbesondere werden Plattformbetreiber (sowohl in der EU als auch außerhalb) dazu verpflichtet, Informationen über die auf ihrer Plattform erzielten Einnahmen der Nutzer zu sammeln und an die Steuerbehörden der jeweiligen Mitgliedstaaten zu melden.
  • Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und für mehr Transparenz und Fairness im digitalen Binnenmarkt zu sorgen.
  • Die Nichtbeachtung dieser Meldepflichten kann zu finanziellen Strafen führen.
  • Darüber hinaus könnten Plattformen dazu gezwungen sein, Nutzerkonten zu schließen, wenn die erforderlichen Informationen nicht bereitgestellt werden.
  • Die DAC7-Richtlinie hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von Plattformen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Marktplätze, Online-Vermittlungsplattformen und Online-Kurzzeitvermietungsplattformen.

 

DAC8

  •  Geplantes Inkrafttreten: 1.1.2026
  • Es sollen Meldepflichten für Krypto-Assets im Zusammenhang mit Transaktionen eingeführt werden, die von in der EU ansässigen Kunden von Krypto-Dienstleistern (zB Börseplattformen) durchgeführt werden.
  • Außerdem soll der Austausch grenzüberschreitender Rulings erweitert und die Möglichkeit eingeführt werden, die im Rahmen der DAC  ausgetauschten Informationen auch für nicht steuerliche Zwecke zu verwenden.
  • DAC8 baut auf MiCA (Markets in Crypto Assets) auf und verwendet diesselben Definitionen.
  • Meldepflichtige Krypto-Dienstleister werden verpflichtet, Informationen über die Nutzer von Krypto-Assets zu sammeln und zu überprüfen und Informationen über die in der EU ansässigen Nutzer von Krypto-Assets an die zuständige Behörde zu melden.

 

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)

  • Geplantes Inkrafttreten: 1.1.2026
  • System der Europäischen Union  das darauf abzielt, das Risiko einer “Carbon Leakage” (also der Verlagerung von CO2-intensiven Produktionen in Länder mit weniger strengen Umweltauflagen) zu verringern, in dem für die Einfuhr dieser Produkte Emissionszertifikate erworben werden müssen.
  • In einer Übergangsphase (ab 1. Oktober 2023) sollen Importeure die mit ihren Produkten verbundenen Emissionen melden müssen, ohne jedoch Emissionszertifikate erwerben zu müssen
  • Angewendet werden soll das System zunächst auf Treibhausgasemissionen bei der Herstellung von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel und Wasserstoff. Zusätzlich erfasst sind einzelne nachgelagerte Produkte und Vorprodukte.
  • Auch in anderen Ländern werden Überlegungen über derartige Systeme geführt (zB Kanada, Neuseeland, Australien, Indien und das Vereinigte Königreich).

 

CESOP (Central Electronic System of Payment Information)

  • Inkrafttreten: 1.1.2024
  • Sämtliche Zahlungsdienstleister der EU (Payment Service Provider) werden dazu verpflichtet, Transaktionsdaten von grenzüberschreitenden Zahlungen aufzuzeichnen und zu melden. 
  • Diese Informationen werden in einer europäischen Datenbank, dem CESOP, zentralisiert, wo sie gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. Alle Informationen im CESOP werden den  Mitgliedstaaten über ein Netzwerk (Eurofisc) zur Verfügung gestellt.
  • Ziel: Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug, der von in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Nicht-EU-Land niedergelassenen Verkäufern begangen wird.
  • Eine entsprechende Umsetzung soll in § 18a UStG erfolgen.

 

ViDA (VAT in the Digital Age)

  • Inkrafttreten: Ab dem 1.1.2024, Vollumsetzung ab 1.1.2028
  • 1. Säule – Digitale Berichtspflichten (DRR – Digital Reporting Requirements): Einführung eines EU-weiten Echtzeit-Reporting basierend auf elektronischen Rechnungen. Umfasst sämtliche (!) grenzüberschreitende Umsätze, nach derzeitigem Stand ohne Schwellenwerte. Rechnungen müssen innerhalb von 2 Arbeitstagen (!) in einem bestimmten Format ausgestellt werden. Optional können Mitgliedstaaten das System auch für innerstaatliche Umsätze einführen.
  • 2. Säule – Erweiterung des OSS (One-Stop-Shop): Künftig sollen weitere B2C-Umsätze über den OSS gemeldet werden können (Lieferungen mit Installation oder Montage, Lieferungen an Bord von Flugzeugen, Schiffen, Eisenbahnen, Lieferungen von Energie, Inlandslieferungen).
  • 3. Säule – Erweiterung des “Deemed Supplier Regimes”: Plattformen werden fiktiv in die Lieferkette eingeschaltet, zukünftig soll dies auch für Kurzzeitvermietungen und Personenbeförderungen sowie sämtliche Warenverkäufe gelten. Dies gilt insbesondere für Leistende aus Drittstaaten, Nichtunternehmer (zB Konsumenten, die privat vermieten), befreite Kleinunternehmer etc. Die Anwendung der Neuregelung soll daran knüpfen, ob eine UID-Nr vorliegt.

 

Reform des Zollsystems

  • Inkrafttreten: Ab 2028, Vollumsetzung 2038
  • Einführung eines einheitlichen Online-Datensystems.
  • Die Änderungen zielen einerseits darauf ab, Zollverpflichtungen und -prozesse zu vereinfachen und ein EU-weites Risikomanagement einzuführen.
  • Andererseits soll mit diesen Maßnahmen Betrug im E-Commerce-Sektor reduziert und mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher geschaffen werden.
  • Wieder sollen insbesondere Plattformen eingebunden werden. Diese sollen zur Einhaltung der Zollvorschriften verpflichtet werden und als Einführer angesehen werden (dh Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten). Derzeit müssen die Verbraucher diese Verpflichtungen einhalten. Außerdem soll die Zollbefreiung für Warensendungen unter EUR 150 abgeschafft werden.