Worin wir die Besten sind.
Spezialisten fallen nicht von Himmel, sondern benötigen eine jahrelange Ausbildung und – noch wichtiger – umfassende praktische Erfahrung. Die haben wir. Wir haben uns vor allem in Bereichen spezialisiert, die unmittelbar praxisrelevant sind oder sehr kritisch sein können. Das sind die Umsatzsteuer, Umgründungen, Zollrecht, Finanzstrafrecht und die Besteuerung von Krypto-Assets. Damit Sie auch in diesen heiklen Bereichen von den Besten beraten werden.
Man kennt sie und man zahlt sie, gemocht wird sie allerdings von den Wenigsten: Die Umsatzsteuer. Dabei ist die Umsatzsteuer nicht nur für den Staat sondern auch für Unternehmer ein wichtiger Faktor. 20% vom Umsatz können nämlich ganz schön ins Geld gehen. Umsatzsteuerliche Einschätzungen und Entscheidungen müssen dabei unmittelbar getroffen werden, wenn ein Geschäftsfall eintritt. Bis ein Geschäftsfall aber – wenn überhaupt – bei der Steuerabteilung eintrifft, ist es oftmals schon zu spät. Daher ist schon der Einkauf und Vertrieb gefordert. Zudem betrifft die Umsatzsteuer oft Massenvorgänge – wenn sich ein Fehler einschleicht, kann sich im Laufe der Zeit ein großes finanzielles Risiko ergeben. Auch die zunehmende Internationalisierung führt zu höherer Komplexität, da in jedem Land Besonderheiten zu beachten sind.
Kurzum, ein Bereich, in dem sich die Beratung durch einen Spezialisten der HGF auszahlt.
Bei einer Umgründung kommt es zu einer Änderung der Rechtsform des Unternehmens und zur Übertragung von Vermögen von einem Rechtsträger auf einen anderen. Während es bei der Übertragung von Vermögen üblicherweise zur Realisierung von Gewinnen und damit zu einer oftmals erheblichen Steuerbelastung durch Aufdeckung der stillen Reserven kommt, kann dies mit einer Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes vermieden werden. Neben den steuerrechtlichen sind aber eine Fülle anderer Aspekte, insbesondere betriebswirtschaftliche, unternehmens-, gewerbe- sowie gesellschaftsrechtliche, zu beachten.
Angesichts der Komplexität dieses Themas sollten Sie auch in diesem Bereich auf einen erfahrenen Spezialisten der HGF zugreifen.
Dies betrifft alle Unternehmen, die Waren aus einem Drittland beziehen oder in ein Drittland senden. Nicht erst seit dem Brexit sollte das Zollrecht auf dem Radar dieser Unternehmer sein. Das Zollrecht ist zudem äußerst komplex und von Umfang her weitaus umfassender als zum Beispiel sämtliche Steuergesetze in Österreich. Wenn Sie Waren produzieren, beziehen oder damit handeln und dabei noch einen Drittlandsbezug haben, bei Zollpräferenz und passiver Veredelung aber nur Bahnhof verstehen, sollten Sie jedenfalls einen Spezialisten der HGF konsultieren. Wir stellen unser Spezialwissen aber natürlich auch zollrechtlich erfahrenen Unternehmern zur Verfügung oder helfen Ihnen bestehende Strukturen zu optimieren. Schlussendlich ist der Zoll ein Kostenfaktor, der zu einer Verteuerung führt, oftmals aber vermieden werden kann.
Da das Zollrecht auch unmittelbare Auswirkungen auf die Umsatzsteuer hat, können wir außerdem Synergieeffekte zu einer unserer weiteren Spezialisierungen nutzen!
Sollte trotz aller Vorsicht ein Fehler passieren, der zu einer Steuernachzahlung führt, kann das ernste finanzstrafrechtliche Konsequenzen, mitunter sogar Gefängnisstrafen, nach sich ziehen. In aller Regel ist aber noch nichts verloren, wenn Sie oder Ihr Berater den Fehler rechtzeitig entdecken. Durch eine Selbstanzeige kann der Fehler mit strafbefreiender Wirkung saniert werden. Allerdings ist die Strafbefreiung an eine Fülle von Voraussetzungen geknüpft, die allesamt erfüllt sein müssen. Angesichts der möglichen negativen Auswirkungen einer mangelhaften Selbstanzeige sollten Sie sich daher unbedingt an einen Spezialisten der HGF wenden. Wir helfen Ihnen bei der Berichtigung, damit Sie keine Finanzstrafen befürchten müssen. Sollte es bereits zu einem Finanzstrafverfahren gekommen sein, stehen wir Ihnen natürlich im weiteren Verfahren bei. Auch bei heiklen Rechtsfragen oder bei einer abweichenden Meinung der Finanzverwaltung empfiehlt sich im Vorfeld die Beiziehung eines Finanzstrafrechtsexperten.
Da das Finanzstrafrecht zumeist an Steuernachzahlungen knüpft, die ihre Ursache in anderen Steuerarten haben, können auch hier Synergien zu unseren weiteren Spezialisierungen genutzt werden.
Steuerberater mit einem Faible für Kryptos? Ja, das gibt es wirklich! Wir haben uns daher auch auf die Besteuerung von Krypto-Assets spezialisiert und stehen mit Rat und Tat zur Seite, um den Dschungel der Steuergesetze so einfach wie möglich zu halten. Schließlich sind ein Fülle an Steuergesetzen zu beachten und obwohl das Steuerrecht eher auf traditionelle Wirtschaftszweige ausgelegt ist, ist es natürlich auch auf Krypto-Assets anzuwenden. Das umfasst nicht nur den privaten Bereich, sondern auch die Ausgabe neuer Coins wie auch alle anderen Arten von Tokens.
Ob Sie ein erfahrener Krypto-Enthusiast sind oder gerade erst Ihre ersten Schritte in der digitalen Geldwelt machen, wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt sind und Sie sich voll und ganz auf Ihre Krypto-Assets konzentrieren können.