EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kurtaxen
EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kurtaxen Die Klägerin Fall ist im kürzlich entschiedenen EuGH-Fall vom 13. Juli 2023, C-344/22, eine Gemeinde in Baden-Württemberg, die als staatlich anerkannter heilklimatischer Luftkurort gilt. Ihre Kurverwaltung ist körperschaftsteuerrechtlich ein Betrieb gewerblicher Art. Um die Kosten für die zur Kur und Erholung bereitgestellten Einrichtungen und Veranstaltungen zu decken, erhebt die Gemeinde eine Kurtaxe. Die Pflicht zur Zahlung der Kurtaxe trifft drei Gruppen: Erstens, ortsfremde Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten und die Einrichtungen nutzen oder an Veranstaltungen teilnehmen können. Zweitens, Einwohner der Gemeinde, die den Lebensmittelpunkt in einer anderen Gemeinde haben. Drittens, ortsfremde Personen, die