VwGH zur Steuerbefreiung von Tagesgeldern für Dienstreisen

Der VwGH entschied im Jänner 2021, dass Tagesgelder für Dienstreisen nur dann steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt konkret abrechnet.

Begründet wird dies mit § 3 Abs 1 Z 16b EStG: Demnach sind vom Arbeitgeber „als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder“ für bestimmte Tätigkeiten im Außendienst steuerfrei. Die Steuerbefreiung erfasst jedoch nur solche Zahlungen, die vom Arbeitgeber als konkreter Aufwandersatz für jede einzelne Dienstreise berechnet und gewährt werden. Im vorliegenden Fall wurden die Tagesgelder vom Arbeitgeber nicht für einzelne Dienstreisen berechnet, sondern als Pauschale gewährt. Daher war die Voraussetzung für die Steuerbefreiung nicht gegeben.