Neuerliche Verschiebung der geplanten Angleichung der Arbeiter-Kündigungsfristen

Bis dato gilt für Kündigungen von Arbeitern eine 14-tätige Kündigungsfrist bzw. allfällig abweichende kollektivvertragliche Fristen. Allerdings ist schon seit längerem eine Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten geplant.

Vor Kurzem wurde jedoch bekannt, dass die für 1. Juli 2021 geplante Anpassung um drei Monate verschoben wird und erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten soll. Diesbezüglich wurde von den beiden Regierungsparteien ein Initiativantrag im Nationalrat eingebracht.

Folglich sollen ab Oktober die neuen gesetzlichen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter inhaltlich den Kündigungsbestimmungen der Angestellten entsprechen. Die Verschiebung gilt politisch bereits als gesichert, auch wenn noch das formale Gesetzwerdungsverfahren durchlaufen werden muss.