Verlängerung der Gewährung des Verlustersatzes und des Ausfallsbonus

Das BMF hat Ende Juli neue Verordnungen betreffend die Verlängerung der Gewährung eines Ausfallsbonus und Verlustersatzes ausgegeben. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte dazu präsentiert.

Die Gewährung eines Verlustersatzes wird für den Zeitraum des 01. Juli bis 31. Dezember 2021 für ungedeckte Fixkosten bis zu EUR 10 Millionen verlängert. Bislang wurde für die Gewährung ein Umsatzausfall von mindestens 30 % vorausgesetzt, nun ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 % und eine Verlustersatzhöhe mit einem Mindestbetrag von EUR 500 erforderlich.

Für die Berechnung werden ein oder mehrere Betrachtungszeiträume (Juli bis Dezember 2021) gewählt, wobei sich der Umsatzausfall aus dem Vergleich zu den jeweiligen Zeiträumen des Jahres 2019 ergibt. Des Weiteren erfolgt die Auszahlung wiederum in bis zu zwei Tranchen. Die 1. Tranche umfasst 70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes und kann ab 16. August 2021 bis 31. Dezember 2021 beantragt werden. Folgend kann für die 2. Tranche ab dem 1. Jänner 2022 bis 30. Juni 2022 ein Antrag gestellt werden, wohingegen der noch nicht ausbezahlte Verlustersatz zur Auszahlung kommt bzw. inhaltliche Korrekturen zum Erstantrag vorgenommen und gewählte Betrachtungszeiträume durch den Antragsteller geändert werden können. Schlussendlich ist eine Endabrechnung bis zum 30. Juni 2022 möglich.

Ebenso wird die Gewährung eines Ausfallsbonus verlängert und betrifft Unternehmen mit einem sehr hohen Umsatzausfall von mindestens 50 %. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum für den Ausfallsbonus II ist der Juli 2021 und der letztmögliche der September 2021. Neu ist, dass sich die Höhe des Ausfallsbonus II aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Branchen-Prozentsatz, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend zur Erzielung seiner Umsätze tätig war, ergibt. Gedeckelt ist die Förderung mit einem Betrag von EUR 80.000 und erfordert eine Mindesthöhe von EUR 100. Übrigens: die Antragsfrist wird um einen Monat verlängert, sprich der Ausfallsbonus II kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats in FinanzOnline gestellt werden.