Steuerliche Neuerungen in 2021

Was gibt es Neues im Jahr 2021? Schon länger bekannt sind die steuerlichen Auswirkungen des Brexit, auch wenn es in letzter Sekunde noch zu einem Freihandelsabkommen kam. Dieses Abkommen hat aber nur Auswirkungen auf den Zoll, nicht die Steuern. Das UK ist daher Drittland (ausgenommen Nordirland, aber nur soweit Lieferungen betroffen sind). Auch die Steuerbefreiung für Kleinsendungen aus Drittländern bis zu einem Wert von EUR 22,00 wurde abgeschafft. Mittlerweile auch beschlossen ist die Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuersatzes im Gastronomie-, Hotel- und Kulturbereich. Der reduzierte Steuersatz von 5% gilt vorerst bis 31.12.2021. Was im Jahr 2021 noch umgesetzt werden soll: Die Halbierung der Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte und auf Reparaturdienstleistungen auf 10%.

Größere Neuerungen ergeben sich ab Juli 2021für Versandhändler. Wer Waren an Privatpersonen in der EU liefert, muss die Umsatzsteuer der Bestimmungslandes abführen, sobald eine Lieferschwelle von EUR 10.000,00 überschritten wird. Diese Lieferschwelle gilt für alle Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten. Die Umsatzsteuer kann über ein elektronisches Portal erklärt werden. Dazu wird aus dem schon für elektronisch erbrachte Dienstleistungen bestehenden MOSS (Mini-One-Stop-Shop) der OSS (One-Stop-Shop). Achtung – die Verwendung des OSS muss rechtzeitig beantragt werden, sonst besteht eine steuerliche Registrierungs- und Erklärungspflicht im jeweiligen Bestimmungsland. Wer derartige Lieferungen über eine elektronische Plattform vermittelt (also zB Amazon), wird fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit selbst Steuerschuldner.