EU-Kommission: Verlängerung der Zoll- und USt-Befreiung auf bestimmte medizinische Güter

Einige Mitgliedstaaten stehen weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen hinsichtlich der Bekämpfung der Covid-19 Pandemie. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2021 die Verlängerung der Befreiung von Zöllen und Umsatzsteuer für Einfuhren von medizinischer Ausrüstung, die für die Bekämpfung der Pandemie benötigt werden, beschlossen.

Die Verlängerung, welche auf Antrag von 23 EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurde, gilt bis zum 30. Juni 2022. Dabei läuft die derzeitige Entscheidung des Vorgängers Ende dieses Monats aus. Diese Maßnahme soll die Staaten weiterhin finanziell dabei unterstützen, das medizinische Personal und die Patienten mit notwendigen Masken oder Beatmungsgeräten auszustatten.