Energiekostenzuschuss – Weitere Details veröffentlicht

Die aws hat rechtzeitig zum Wochenende letzte Woche ein Update zum erwarteten Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Zwar ist die Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht worden, seit Ende der letzten Woche ist aber eine Basisinformation verfügbar. Das sind die bisherigen Key Facts, die jedoch noch Änderungen unterliegen können:

Unternehmen mit mehr als TEUR 700 Jahresumsatz

  • Hauptkriterium: Das Unternehmen muss energieintensiv sein.
  • Energiekosten = mindestens 3% des Produktionswerts ODER
  • Energiesteuern = mindestens 0,5% des Mehrwerts

Der Produktionswert berechnet sich wie folgt:

      +       Umsatz (inklusive Subventionen, die an den Preis gebunden sind)

      +/-   Vorratsveränderung fertige und unfertige Erzeugnisse

      +       zum Wiederverkauf erworbene Waren / Dienstleistungen

      –        Käufe von Waren / Dienstleistungen

Der Mehrwert ergibt sich aus dem umsatzsteuerbaren Gesamtumsatz abzüglich der bezogenen umsatzsteuerbaren Eingangsleistungen.

Die Berechnung der Zuschusshöhe dürfte auf Basis der bislang vorliegenden Informationen komplex sein. Es gibt 4 Förderstufen, die Antragstellung ist in einer davon möglich:

  • Stufe 1 – Basisförderung bis TEUR 400
    • 30% der Mehrkosten im Vergleich zu 2021
  • Stufe 2 – Verdoppelung der Gas- und Strompreise (bis MEUR 2)
    • Max 30% der Mehrkosten, die über das doppelte der Energiekosten aus 2021 hinausgehen
  • Stufe 3 – Zusätzlich zu Stufe 2, wenn Verluste (bis MEUR 25)
    • Wie Stufe 2, jedoch max 50% der Mehrkosten; max 80% des Verlusts
  • Stufe 4 – Zusätzlich zu Stufe 3 für ausgewählte Branchen (bis MEUR 50)
    • Wie Stufe 3, jedoch max 70% der Mehrkosten; max 80% des Verlusts

Die Zuschusshöhe in der Basisförderung ergibt sich aus der Differenz des Durchschnittspreises im Betrachtungszeitraum 2022 gegenüber dem Durchschnittspreis im Vergleichszeitraum 2021. In den Stufen 2 bis 4 ist die Förderhöhe abhängig von der Preissteigerung im Unternehmen (pro Monat im Vergleich zum Jahresdurchschnittspreis 2021). Treibstoffkosten werden außerhalb der Basisförderung nicht gefördert. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.000,00 betragen, damit dieser zur Auszahlung gelangt.

Unternehmen mit maximal TEUR 700 Jahresumsatz

  • Das Kriterium „energieintensiv“ muss nicht erfüllt werden!
  • Nur Basisförderung möglich.
  • Es gilt die Untergrenze von EUR 2.000,00.

Weiterer Verfahrensgang

Sämtliche Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss beantragen wollen, müssen sich voranmelden. Auf Basis der Zeitpunkts der Voranmeldung wird in weiterer Folge ein Zeitraum zugewiesen, in dem der eigentlichen Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschusshöhe maßgeblich (first-come-first-serve-Prinzip). Förderfähiger Zeitraum ist Februar bis September 2022.