COVID Maßnahme Ausfallsbonus

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden neue Maßnahmen ergriffen, die die Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern sollen. Eine dieser Maßnahmen ist der Ausfallsbonus:

Jedes Unternehmen, das pro Monat mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Vergleichszeitraum März 2019 bis Februar 2020 hat, kann den Ausfallsbonus beantragen. Der Ausfallsbonus ist dabei nicht auf Unternehmen beschränkt, die unmittelbar von der Schließung wegen des Lockdowns betroffen sind. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls und ist mit EUR 60.000 pro Monat begrenzt. Der Ersatz setzt sich je zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus im eigentlich Sinn und aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 zusammen. Wird der Vorschuss beantragt, muss bis Jahresende ein Antrag auf den Fixkostenzuschuss 800.000 gestellt werden.

Der Ausfallsbonus kann jeweils ab dem 16. des Folgemonats beantragt werden (für November und Dezember ab dem 16. Februar 2021).