Corona-Prämie für das Kalenderjahr 2021 verlängert

In der Plenarsitzung des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 wurde die Verlängerung der Corona-Prämie beschlossen und ist damit fix. Folgendes können wir darüber berichten:

Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 bis Februar 2022 geleistet werden, sind bis EUR 3.000,- abgabenfrei. Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag).

Zudem sind die Coronaprämien bzw. Coronaboni nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt und können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Außerdem können die Prämien oder Boni in Geld aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden. Lohnsteuerlich wirken die abgabenfreien Coronaprämien bzw. Coronaboni sechstelneutral, was bedeutet, dass sie nicht das Jahressechstel erhöhen und auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet werden.