Das BMF hat im März 2022 eine Information zur Mitarbeitergewinnbeteiligung, welche seit Anfang 2022 möglich ist, veröffentlicht. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Aussagen zusammen:
Die Steuerbefreiung für Gewinnbeteiligung verursacht bereits jetzt zahlreiche Auslegungsprobleme. Die Klarstellungen des BMF sind zu begrüßen, in der Praxis bestehen jedoch weiterhin Unklarheiten. So muss die Steuerbefreiung zumindest Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden, die es zu definieren gilt. Auch das Bezugsumwandlungsverbot wirft bei strenger Interpretation, insbesondere wegen dem Freiwilligkeitskriterium, Probleme auf.