Das BMF hat sich in letzter Zeit durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung sowie im Rahmen einer BMF-Info mit dem Aufladen von Elektrofahrzeugen auseinandergesetzt.
Bislang war vor allem strittig, ob ein Kostenersatz für das Laden arbeitgebereigener Elektro-Fahrzeuge, die privat genutzt werden dürfen, an nicht öffentlichen Ladesäulen (zB am Wohnort des Arbeitnehmers) der Lohnsteuer unterliegt oder nicht. Keine Lohnsteuerpflicht liegt gemäß der Sachbezugswerteverordnung nunmehr unter folgenden Voraussetzungen vor:
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