Personen, die im Jahr 2020 Wohnungen über AirBnB vermietet haben, werden derzeit angeschrieben und darüber informiert, dass AirBnB sämtliche über die Plattform vermittelten Vermietungsumsätze an die österreichische Finanzverwaltung meldet. AirBnB kommt damit einer gesetzlichen Verpflichtung nach: Unternehmen, die andere über den Einsatz einer elektronischen Schnittstelle dabei unterstützen, bestimmte Leistungen an Privatpersonen zu erbringen, müssen Aufzeichnungen über die so vermittelten Leistungen führen und unaufgefordert an die Finanzverwaltung übermitteln, wenn die vermittelten Umsätze EUR 1.000.000,00 übersteigen. Die Übermittlung muss bis zum 31. Jänner des Folgejahres erfolgen.
Für die Vermieter heißt das, dass die Finanzverwaltung spätestens ab dem 1. Februar über sämtliche Daten der vermittelten Umsätze des Vorjahres verfügt. Damit kann die Finanzverwaltung dann überprüfen, ob der jeweilige Vermieter die Vermietungsumsätze auch korrekt versteuert bzw versteuert hat. Die Einnahmen aus der Vermietung unterliegen nämlich sowohl der Einkommensteuer als auch der Umsatzsteuer (Ausnahmen können bei Kleinunternehmern bestehen). Als zusätzliche Abgabe bei Beherbergungen ist auch die Ortstaxe zu beachten.
Wer nicht oder nicht korrekt versteuert hat, wird jedenfalls mit Steuernachzahlungen und möglicherweise Säumnis- oder Verspätungszinsen belastet. Darüber hinaus können aber auch finanzstrafrechtliche Sanktionen drohen, die mit bis zum zweifachen Betrag der Steuernachzahlung geahndet werden können. Zumindest die finanzstrafrechtlichen Konsequenzen können aber vermieden werden, wenn rechtzeitig Selbstanzeige erstattet wird.
Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihnen Steuernachzahlungen drohen und unterstützen Sie – falls erforderlich – natürlich auch bei einer Berichtigung.
Die Meldepflicht betrifft im Übrigen nicht nur AirBnB, sondern auch andere Plattformen, die bestimmte Leistungen an Privatpersonen vermitteln, zB Amazon.